Was versteht man unter Heilmitteln?
Heilmittel werden eingesetzt, um Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Zu Heilmitteln gehören Dienstleistungen wie zum Beispiel die physikalische Therapie (Massagen, Krankengymnastik), die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und die Ergotherapie. Diese werden von zugelassenen Heilmittelerbringern nach einer ärztlichen Verordnung geleistet.
Welche Heilmittel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen?
Ihr Arzt kann ein Heilmittel nur dann verordnen, wenn der therapeutische Nutzen anerkannt und die Qualität bei der Leistungserbringung gewährleistet ist. Welche Heilmittel verordnungsfähig sind, ist in den Heilmittel-Richtlinien veröffentlicht.
Im sogenannten Heilmittel-Katalog sind den einzelnen Erkrankungsbildern die Heilmittel zugeordnet, die am sinnvollsten eingesetzt werden. Fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse.
Wie viel muss ich bei Heilmitteln zuzahlen?
Bei Heilmitteln gehen 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung auf Ihr Konto. Damit wird die Zuzahlung bei Heilmitteln gegenüber früher von 15 auf 10 Prozent der Kosten des Heilmittels abgesenkt und eine zusätzliche Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung eingeführt, die mehrere Anwendungen umfassen kann.
Wie viele Heilmittel-Behandlungen können bei einer Erkrankung insgesamt verordnet werden?
Ihr Arzt kann Ihnen bei Erkrankungen mit voraussichtlich kurzfristigem Verlauf einmal bis zu sechs Behandlungen verordnen, bei Erkrankungen mit voraussichtlich langfristigem Verlauf 20, 30 oder 50 Behandlungen. Langfristige Verordnungen, die über die festgelegte Gesamtverordnungsmenge hinausgehen, sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch medizinisch begründet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Kann ich mir Heilmittel auch langfristig verordnen lassen?
Ja. Auch nach Überschreiten der in den Heilmittel-Richtlinien geregelten Gesamtverordnungsmengen für einzelne Diagnosegruppen ist eine Fortsetzung der Heilmittelbehandlung möglich, wenn dies medizinisch notwendig erscheint. So erhalten beispielsweise Kinder mit einer schweren spastischen Lähmung, Schlaganfallpatienten oder Patienten mit einer schweren Multiplen Sklerose die notwendige Behandlung ohne Unterbrechung und ohne weiteren bürokratischen Aufwand.
Für eine langfristige Verordnung von Heilmitteln ist die Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig. Damit sicher gestellt ist, dass durch das Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse keine Behandlungsunterbrechungen entstehen, übernimmt diese unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über die Genehmigung bis zu ihrer Entscheidung die Kosten für die vom Vertragsarzt verordneten und vom Heilmittelerbringer erbrachten Leistungen.
Wie viele verordnungsfähige Mengen kann mein Arzt bei Heilmitteln pro Verordnungsblatt (Rezept) verschreiben?
Die maximale Verordnungsmenge beträgt bei Heilmitteln pro Verordnungsblatt (Rezept) im Regelfall sechs Einheiten für die physikalische Therapie und zehn Einheiten für Maßnahmen der Ergotherapie sowie der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Allerdings sind Ausnahmen, beispielsweise für Patienten nach einem Schlaganfall, möglich.
Übrigens: In den Fällen, in denen eine längerfristige Verordnung erforderlich ist, kann Ihr Arzt die Verordnungsmenge pro Rezept selbst bestimmen.
Ernährungstest
Ratgeber Gesundheit