Jetzt ist die Zulassung von zusammengeklebten Schinken von der EU verboten worden. Das Enzym Thrombin darf nicht mehr verwendet werden. Die Produktion von zusammengeklebtem Schinken ist damit gestoppt.
Das EU-Parlament in Brüssel hat die weiter Verwendung von "Thrombin" innerhalb der EU gestoppt. Mit Hilfe dieses Entyms waren bisher kleine und nicht mehr verwertbare Fleischstücke "zusammengeklebt" worden und als Schinken in den Verkauf gelangt. Diese zusammengestückelten Schinken waren nicht besonders gekennzeichnet worden.
Mit dem Verbot hat das EU-Parlament den Schwindel um Fleisch gestoppt, das im Sinne der Hersteller besonders gut für solche Verbrauchertäuschungen geeignete Enzym Thrombin darf nicht mehr verwendet werden. EinSieg für die Verbraucher, denn das so zusammengesetzte Fleisch war mit blossem Auge für Ungeübte kaum zu erkennen gewesen. Mit der Entscheidung in Brüssel ist diese ekelhafte Praxis nun vom Tisch, Thrombin wird nicht zugelassen. Das hatten wir im Gesundheitsclub schon vor Wochen gefordert.
Die Verbraucherschutz-Organisation foodwatch warnt dennoch:" Doch das Thema „Klebeschinken“ ist damit nicht vom Tisch. Andere Substanzen, die dafür bereits heute eingesetzt werden, machen diese Herstellungsweise weiter möglich. Hier ist Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner gefordert. Es ist höchste Zeit, dass sie in Europa ein Verbot von solchen Edelfleisch-Imitaten auf den Weg bringt."
Mein Kommentar
Na endlich: Eine Entscheidung aus Brüssel, die Sinn macht und verbraucherfreudlich ist. Was haben uns die EU-Bürokraten schon mit sinnentleerten und hirnrissigen Verordnungen geärgert. Jetzt haben sie endlich einmal für den Verbraucher entschieden, und den Fleischpanschern ihre ekelerregenden Hilfsmittel verboten.
Autor: Heinz Sünder
Bild: © Yong Hian Lim - Fotolia.com
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